ESG.

Offenlegungen gemäß der Europäischen Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088)

Als nach § 2 Abs. 4 KAGB registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HV Fund Management GmbH („Hanse Ventures“) gemäß der Europäischen Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) zu bestimmten ESG-bezogenen Offenlegungen verpflichtet:

Hanse Ventures berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmententscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Vor jedem Investment führt Hanse Ventures eine Due Diligence durch. Teil dieser Due Diligence ist auch die Prüfung, ob Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen. Diese Prüfung erfolgt anhand individueller Checklisten. Ihre Ergebnisse werden bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt. Hanse Ventures ist frei in der Entscheidung, eine Investition wegen gewisser Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu tätigen oder sie dennoch zu tätigen, wobei Hanse Ventures auch risikomindernde Maßnahmen vorsehen kann. Hanse Ventures handelt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und berücksichtigt insbesondere die strategische Bedeutung des Investments sowie seinen transaktionalen Kontext.

Hanse Ventures berücksichtigt nicht im Sinne der SFDR sowie der konkretisierenden technischen Regulierungsstandards („RTS“) nachteiligen Auswirkungen der Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Es werden derzeit keine Nachhaltigkeitsindikatoren entsprechend der SFDR sowie der RTS verwendet. Der mit der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (insbesondere bei Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren) verbundene Aufwand steht in keinem angemessenen Umfang zu der sehr geringen Bedeutung, die solche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Investmentstrategie von Hanse Ventures erlangen könnten. Hanse Ventures verfolgt eine aktive Venture Capital Strategie und investiert in junge Start-Ups vorwiegend im Bereich Internet/Mobil und Geschäftsschwerpunkt in Deutschland. Da SFDR sowie die RTS neu sind, gibt es wenig oder keine Erfahrung oder Praxis im Umgang mit ihren Vorschriften. Deshalb bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung dieser Vorschriften auf die von Hanse Ventures verfolgte Investmentstrategie. Sofern und soweit sich diese Rechtsunsicherheiten aufklären und sich hierzu eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis etabliert, wird Hanse Ventures zu gegebener Zeit überdenken, diese zu befolgen.“

Als lediglich registrierter Verwalter eines alternativen Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 4 KAGB hat Hanse Ventures keine Vergütungsrichtlinie oder -politik nach den Voraussetzungen des KAGB und muss diese auch nicht haben. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.

Do... or do not. There is no try.
– Yoda